LUBA to Care hat in der Praxisarbeit festgestellt, dass es immer wieder zu Umständen in der Familie kommt, die in belastenden Situationen für das gesamte Familiensystem münden. Oftmals kann dann allein aus dem Familiensystem heraus keine Veränderung herbeigeführt werden. Genau für diese Fälle wurde ein rechtlicher Anspruch der Familien geschaffen, um zur Problemlösung staatliche Hilfe herbeizuführen. Dies nennt sich Familienhilfe. Für die Familie bedeutet dies, dass innerhalb der Familie eine sozialpädagogische Beratung und Betreuung als Unterstützung erfolgen kann. Für diese Fälle stehen unsere Fachkräfte bereit, um hier mit Rat und Tat den Familien und/oder einzelnen Mitgliedern der Familie zu helfen. Die Eltern können beim Jugendamt einen Antrag auf Familienhilfe stellen. Das Jugendamt klärt mit Eltern und Minderjährigen deren Bedarf, legt gemeinsam mit ihnen Art, Dauer und Umfang der Hilfe fest und wählt mit ihnen den Träger aus, der die gewünschte Hilfe anbietet. Die Letztentscheidung liegt dabei bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Man spricht hier vom sogenannten „Wunsch- und Wahlrecht“. Die Eltern entscheiden also, ob und von wem sie Hilfe haben möchten. Sprechen Sie uns daher gerne an. Wir unterstützen Sie mit großer Freude.